14.02.2003 EU

EU-Rat gegen Offenlegung von Dokumenten


Der Europäische Bürgerbeauftragte Jacob Söderman hatte den Rat dazu aufgefordert, einem Studenten Zugang zu einem Gutachten dessen "Juristischen Dienstes" zu gewähren. Das Gutachten enthält einen Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtsakt hinsichtlich der Regeln über den Zugang zu Dokumenten. Der Student hatte vorgebracht, dass der Rat gegen den elementaren Grundsatz verstoßen hätte, der Öffentlichkeit einen möglichst umfassenden Zugang zu Dokumenten zu geben.

Der Bürgerbeauftragte Söderman hatte daraufhin das Europäische Parlament aufgefordert, ihn bei seinem Aufruf an den Rat zu unterstützen, den Antrag des Studenten zu überdenken. Der Rat hatte in der Folge argumentiert, dass die Offenlegung seine Fähigkeit zur Inanspruchnahme unabhängiger Rechtsberatung beeinträchtigen würde.

Der Bürgerbeauftragte kam schließlich zu dem Ergebnis, dass der Rat berechtigt gewesen war, eine weitere Dokumentenanfrage des gleichen Beschwerdeführers zu verweigern, weil das Gutachten eine Analyse zu der Frage enthält, wie der Rat zukünftig bei einem bestimmten juristischen Problem, zu dem es ein erstes Urteil gegeben hat, verfahren soll. Nach Södermans eigener Unterscheidung soll dann die Geheimhaltung gewahrt werden.

Bei Interesse können Sie den Sonderbericht im Internet unterhttp://www.euro-ombudsman.eu.int/special/de/default.htm einsehen.