EU-Kommission: Aktionsplan für ein "europäisches Vertragsrecht" verabschiedet
Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan verabschiedet, der zu einem zusammenhängenden europäischen Vertragsrecht führen soll. Bisher ist es erst zu einzelnen Angleichungen gekommen - etwa bei Reisebuchungen. Der neue Aktionsplan soll nun für mehr Kohärenz beim Zusammenspiel zwischen EU-Recht und dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten sorgen. Ziel ist ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt.
Eine Forschungsinitiative soll gemeinsame vertragsrechtliche Bestimmungen erarbeiten und sich dabei an den "besten" nationalen Regelungen orientieren. Auch freiwillige Initiativen, welche die Entwicklung europaweit standardisierter Vertragsklauseln zum Ziel haben, sollen unterstützt werden.
Zudem wird eine generelle Verbesserung des geltenden und künftigen EU-Vertragsrechts für notwendig erachtet. Die Kommission wird prüfen, ob die Schaffung eines einheitlichen EU-Vertragsrechts wünschenswert und machbar ist, um es Vertragsparteien zu ermöglichen, ihre grenzüberschreitenden Geschäfte "einfacher" tätigen zu können. Unternehmen, Verbrauchergruppen, die Mitgliedstaaten und sonstige Betroffene können nun bis zum 16. Mai 2003 zum Aktionsplan Stellung nehmen.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter www.europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/contract_law/com_2003_68_de.pdf