EU-Kommission erlässt neue Gruppenfreistellungsverordnung für Versicherungsunternehmen
Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2003 eine Verordnung auf der Grundlage des EU-Wettbewerbsrechts angenommen, mit der verschiedene Arten von Kooperationsvereinbarungen zwischen Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt werden. Die neue Verordnung gilt unter anderem für allgemeine Versicherungsbedingungen wie etwa den Austausch von Statistiken über die Risikodeckung und die Gründung von Versicherungsgemeinschaften (so genannte "Pools"). Sie wurde nach ausführlichen Beratungen mit den EU-Mitgliedstaaten und den Betroffenen erlassen und führt gegenüber der bisherigen Verordnung, die Ende März 2003 ausläuft, zu erheblichen Verbesserungen.
Zur Annahme der EU-Verordnung erläuterte der für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissar Mario Monti wörtlich: "Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung werden Vereinbarungen zwischen Versicherungen über gemeinsame Studien und Risikoberechnungen genehmigt, falls sie keine Vertragskonditionen und Prämien betreffen. Solange sie auf den durch die Verordnung gedeckten Bereich beschränkt bleibt, wird diese Zusammenarbeit den Versicherungsunternehmen Effizienzgewinne bringen, die auch den Verbrauchern zugute kommen".
Die Verordnung soll der Versicherungswirtschaft Rechtssicherheit geben, aber gleichzeitig nur Vereinbarungen freistellen, die eindeutig mit Effizienzgewinnen und Vorteilen für den Verbraucher verbunden sind. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor ist bis zum 31. März 2010 gültig.
Bei Interesse finden Sie ausführlichere Informationen im Internet unter www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=