EU-Kommission: Vorschlag für neue Richtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes und der Transparenz an Börsen
Die Europäische Kommission will börsennotierte Unternehmen künftig zu mehr Transparenz verpflichten: Der am 26. März 2003 eingebrachte neue Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu erhöhen, den europäischen Markt für Anleger attraktiver zu machen sowie die Wirksamkeit, Offenheit und Integrität der europäischen Kapitalmärkte zu stärken.
Zugleich sollen bestimmte durch nationale Transparenzanforderungen bedingte Schranken beseitigt werden, welche die Emittenten zur Zeit häufig davon abhalten, eine Genehmigung für den Handel ihrer Wertpapiere auf mehr als einem Börsenmarkt in der EU zu beantragen.
Zur Erreichung dieser Ziele soll die Richtlinie die Informationspflichten der Emittenten aktualisieren und sie zu einer umfassenderen und häufigeren Vorlage von Finanzinformationen verpflichten. Die Anforderungen, welche die Emittenten hinsichtlich der Sprachregelung und der Informationsverbreitung einhalten müssen, sollen ebenfalls vereinfacht werden. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des so genannten "Mitentscheidungsverfahrens" zur Annahme vorgelegt.
Die vorgeschlagene Richtlinie würde alle Wertpapieremittenten dazu verpflichten, regelmäßig die folgenden Informationen zu veröffentlichen:
.) Einen geprüften Jahresfinanzbericht sowie einen Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres und.) einen Halbjahresfinanzbericht auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards zur Zwischenberichterstattung sowie eine Aktualisierung des letzten jährlichen Lageberichts.
Darüber hinaus müssten Aktienemittenten für das erste und das dritte Quartal eines Geschäftsjahres weniger ausführliche Quartalsangaben veröffentlichen. Dazu zählten die Nettoumsatzerlöse der Emittenten, das Ergebnis vor oder nach Steuern sowie auf freiwilliger Basis kurze Trendinformationen über die voraussichtliche Unternehmensentwicklung im verbleibenden Geschäftsjahr.
Der Kommissionsvorschlag, der das Ergebnis zweijähriger Konsultationen mit den Märkten, den Regulierungsbehörden und anderen interessierten Parteien darstellt, ist Bestandteil einer Strategie für größere Klarheit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Anlegerinformationen. Die vorgeschlagene Richtlinie soll das bestehende EU-Recht verbessern und es den Anforderungen einer globalen Wirtschaft anpassen.