06.06.2003 EU

EU-Rat stimmt Vorschlägen der EU-Kommission für stärker ergebnisorientierte europäische Beschäftigungsstrategie zu


Der Rat der Europäischen Union hat am 3. Juni 2003 den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine neue und stärker ergebnisorientierte europäische Beschäftigungsstrategie zugestimmt. Die neue Strategie soll effektiver dazu beitragen, zusätzliche und bessere Arbeitsplätze sowie einen integrativen Arbeitsmarkt zu schaffen.

In den beschäftigungspolitischen Leitlinien sind zehn Handlungsprioritäten für die Mitgliedstaaten festgelegt. Sie werden nach Möglichkeit gekoppelt mit entsprechenden Zielvorgaben und Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten zu den Reformprioritäten, die sie setzen sollten. Rat und Kommission fordern außerdem die Sozialpartner auf, in der gegenwärtigen schwierigen und unsicheren Wirtschaftslage ihre Reformanstrengungen nicht zu drosseln, sondern sie eher noch zu forcieren.

Um die drei politischen Ziele Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Schaffung eines kohärenten und integrativen Arbeitsmarkts zu erreichen, werden in den neuen Leitlinie zehn Prioritäten ("10 Gebote") festgelegt, an denen sich die Maßnahmen aller Mitgliedstaaten ausrichten sollen. Im Sinne der Ergebnisorientierung werden die Vorschläge untermauert durch eine Reihe konkreter Zielvorgaben, an denen die Fortschritte zu messen sein werden. Wie die Erfahrung der vergangenen fünf Jahre zeigt, ist die Vorgabe von Zielen bzw. die Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Zielvorgaben ein wirkungsvolles Mittel, um Reformen anzustoßen.

Die beschäftigungspolitischen Empfehlungen sollen die Mitgliedstaaten individuell dazu anregen, die beschäftigungspolitischen Leitlinien umzusetzen und konzentrieren sich deshalb auf die gravierendsten und dringendsten Probleme des jeweiligen Mitgliedstaats.

Die Europäische Kommission schlägt seit 2000 alljährlich solche Empfehlungen vor. Der Rat hat beschlossen, insgesamt 55 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Wie in den voran gegangenen Jahren gehen an mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten Empfehlungen in den Bereichen Arbeitskräfteangebot und Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass ältere Arbeitnehmer nicht aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Gleichstellung von Frauen und Männern, lebenslanges Lernen, Unterstützung von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sowie Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, auch durch Ausbau und Modernisierung der Arbeitsverwaltungen, sind weitere Empfehlungsschwerpunkte.