03.08.2003 EU

EU-Kommission: Mögliche Einleitung von Verfahren gegen jene Mitgliedstaaten, welche die neuen Richtlinien für die elektronische Kommunikation nicht rechtzeitig in innerstaatliches Recht transformiert haben


Seit 25. Juli 2003 gilt der neue Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation in Europa, der für stärker wettbewerbsorientierte Märkte sorgen soll. Fünf Mitgliedstaaten haben die notwendigen Schritte unternommen, um das Richtlinienpaket in innerstaatliches Recht umzusetzen, nämlich Finnland, Dänemark, Schweden, das Vereinigte Königreich sowie Irland, mehrere andere (etwa Italien) stehen kurz davor. Die "Nachzügler" riskieren Vertragsverletzungsverfahren, wenn sie nicht rasch handeln.

Nach der Liberalisierung im Jahre 1998 hat der Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten Wachstum und Innovation sowie die weit verbreitete Verfügbarkeit von Diensten für die Allgemeinheit befördert.

Im März 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat das neue Paket bereichsspezifischer Rechtsvorschriften - die Richtlinien 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie), 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie), 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie) und 2002/220/EG (Universaldienstrichtlinie). Die Richtlinie 2002/58/EG über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli 2002 verabschiedet. Die Entscheidung 676/2002/EG über die Funkfrequenzpolitik braucht durch die Mitgliedstaaten nicht umgesetzt zu werden. Das neue Normenpaket ist stärker auf wettbewerbsorientierte Märkte und die Konvergenz der Technologien für die elektronische Kommunikation zugeschnitten.

Die Richtlinien bilden den Kern des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und hätten bis zum 24. Juli 2003 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Außerdem ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen ab dem 25. Juli 2003 anzuwenden haben. Die als Teil des Rechtsrahmens von 1998 durch den neuen Rahmen ersetzten EU-Rechtsvorschriften werden jetzt aufgehoben.

Die EU-Kommission sieht es nunmehr als vordringlich an, auf die vollständige Umsetzung des neuen Rechtsrahmens zu dringen. Dies soll nicht nur für Rechtssicherheit sowie die regulatorische Flexibilität sorgen, die für fortgesetzte Investitionen in diesen Bereich notwendig sind, sondern auch zur Ergänzung des Ziels von "eEurope" beitragen, dauerhaft und so preisgünstig wie möglich einen wettbewerbsfähigen lokalen Zugang zu Internetdiensten über Breitbandnetze zu erreichen.

Finnland setzte den neuen Rechtsrahmen am 23. Mai 2003 um, dann folgten Dänemark (4. Juni), Schweden (5. Juni), das Vereinigte Königreich (17. Juni) und Irland (21. Juni). Mehrere andere Mitgliedstaaten liegen nur knapp zurück - so ist etwa in Italien die Umsetzung für den 31. Juli 2003 vorgesehen. Diejenigen Staaten, die das gesetzgeberische oder verwaltungstechnische Verfahren noch nicht abgeschlossen haben, riskieren in den kommenden Wochen die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren.

Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen im Internet unter europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/regulatory/new_rf/index_en.htm