EU-Kommission lehnt Österreichs Antrag auf ein vorübergehendes Verbot von gentechnisch veränderten Organismen in Oberösterreich ab
Die Europäische Kommission hat am 3. September 2003 entschieden, den Antrag Österreichs auf Genehmigung einzelstaatlicher Maßnahmen abzulehnen, mit welchen ein dreijähriges Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) im Land Oberösterreich erlassen werden sollte.
Der Antrag gemäß Art. 95 Abs. 5 EG-Vertrag war im März 2003 bei der Kommission eingegangen. In diesem hatte sich Österreich darauf gestützt, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten, eng auszulegenden Bedingungen von den Harmonisierungsmaßnahmen der Gemeinschaft abweichen können. Zu diesen Bedingungen zählen Abweichungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie solche aufgrund landesspezifischer Probleme.
Nunmehr befand die EU-Kommission, dass der österreichische Gesetzesentwurf diese Anforderungen nicht erfüllen würde und somit eine Abweichung vom Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt sei.
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