EU-Kommission: Gesetzesvorschlag zwecks Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2003 ein neues Gesetz vorgeschlagen, welches eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden sicher stellen soll. Ziel ist dabei, grenzüberschreitenden Steuerbetrug rascher aufzuspüren. Dies soll durch eine engere und effektivere Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden gewährleistet werden.
Der Vorschlag sieht vor allem vier Neuerungen vor:
.) Die Mitgliedstaaten sollen in die Lage versetzt werden, gleichzeitig die Prüfung eines Steuerpflichtigen in mehreren Staaten durchzuführen und die Daten untereinander auszutauschen.
.) Die einzelnen Steuerbehörden sollen dazu verpflichtet werden, Anfragen von Behörden anderer Mitgliedstaaten derart nachzukommen, als würde es sich um innerstaatliche Nachforschungen handeln.
.) Verwaltungsverfahren sollen für Behörden anderer Mitgliedstaaten durchgeführt werden können.
.) Unklarheiten in der bestehen Richtlinie 77/799/EWG sollen ausgeräumt werden.
Nunmehr liegt es am Europäischen Parlament, seine Stellungnahme abzugeben, im Anschluss daran kann der Rat den Vorschlag offiziell annehmen. Es wird mit einer Entscheidung noch in diesem Herbst gerechnet.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=