13.09.2003 EU

EU-Kommission: Ausschluss der Doppelbesteuerung vorgeschlagen


Die Europäische Kommission hat am 8. September 2003 Änderungen im bestehenden Besteuerungsrecht für Unternehmen angeregt, womit die Doppelbesteuerung ausgeschlossen werden soll.

Auch auf Basis der 1990 beschlossenen Direktive (90/435/EWG) blieben aufgrund der eng gefassten Definitionen noch viele Unternehmen von dieser "Steuererleichterung" ausgeschlossen. Durch die vorgeschlagene Änderung soll diese Ungleichheit aufgehoben werden.

"Dieser Vorschlag ist ein wichtiges Element unserer Strategie zur Beseitigung aller Formen der Doppelbesteuerung sowie aller anderen steuerlichen Hindernisse, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, die von ihrer Freiheit zur grenzüberschreitenden Tätigkeit im Binnenmarkt Gebrauch machen", erklärte der für Steuern zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein.

Der Vorschlag weist folgende drei Elemente auf:

.) Aktualisierung und Ausweitung des Verzeichnisses der Rechtsformen, die von den Erleichterung profitieren können.

.) Herabsetzung des Anteils, den die steuerbegünstigte Muttergesellschaft am Tochterunternehmen halten muss (von 25 auf 10 Prozent).

.) Berücksichtigung der Steuerlast des Tochterunternehmens.

Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=