20.09.2003 EU
EuGH: Unzulässige steuerliche Benachteiligung von Muttergesellschaften
Mit Erkenntnis vom 18. September 2003 (C-168/01) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Steuerregelungen, welche Muttergesellschaften mit in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften benachteiligen, unzulässig sind.
Nach Ansicht des EuGH stellt die Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Kosten, die mit der Beteiligung einer in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft am Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft zusammenhängen, eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Ausführlichere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter curia.eu.int/de/actu/communiques/cp03/aff/cp0374de.htm