20.09.2003 EU

EuGH: Anerkennung von Befähigungsnachweisen


Mit Judikat vom 9. September 2003 (C-285/01) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, dass die Feststellung des Bestehens des Abschlussexamens an der französischen "École nationale de la santé publique" (ENSP) als Diplom im Sinne der Richtlinie von 1988 über die Anerkennung der Hochschuldiplome anzusehen ist.

Somit führt es nach Auffassung des EuGH zu einer mit dem EG-Vertrag nicht zu vereinbarenden Behinderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wenn von qualifizierten Bewerbern die Teilnahme an einem Auswahlverfahren für die Aufnahme in die ENSP verlangt wird.

Bereits die Modalitäten dieser Einstellungsform, die nicht die spezifischen Qualifikationen berücksichtigen, welche Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten im Bereich der Krankenhausverwaltung erworben haben, benachteiligen diese Bewerber und können sie davon abhalten, von ihrem Recht auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer Gebrauch zu machen.

Bei Interesse finden Sie nähere Informationen im Internet unter der Adresse curia.eu.int/de/actu/communiques/cp03/aff/cp0369de.htm