12.10.2003 EU

EU-Kommission begrüßt Erlassung von Mehrwertsteuer-Regeln für Gas- und Stromlieferungen durch den Rat


Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2003 die Erlassung einer Richtlinie durch den Rat begrüßt, mit welcher die Regeln für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Gas- und Stromlieferungen geändert wird, um den Binnenmarkt für Energie zu fördern.

Mit den neuen Regeln, denen ein Vorschlag der EU-Kommission vom 5. Dezember 2002 zugrunde liegt (IP/02/1823), sollen die bestehenden Probleme der Doppelbesteuerung und der Nichtbesteuerung sowie die Verfälschungen des Wettbewerbs im Stromhandel beseitigt werden.

Die Änderung besteht insbesondere darin, dass der Ort der Besteuerung von Erdgas in Rohrleitungen und von Strom vom Ort der Belieferung zum Ort des Verbrauchs verlagert wird. Die bestehenden Regeln waren im nationalen Rahmen angemessen, durch die Liberalisierung der Märkte und die zunehmenden grenzüberschreitenden Lieferungen von Gas und Strom ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis 1. Jänner 2005 umsetzen.

Bei Interesse können Sie den vollständigen Wortlaut der Richtlinie im Internet unter der Adresse europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm einsehen.