EU-Kommission schlägt Änderung der europäischen Rechtsvorschriften für den Führerschein vor
Die Europäische Kommission hat am 22. Oktober 2003 eine Änderung der europäischen Rechtsvorschriften für den Führerschein vorgeschlagen, um Betrugsmöglichkeiten zu verringern, echte Freizügigkeit für die EU-Fahrer zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Energie- und Verkehrskommissarin de Palacio bezeichnete die mehr als 80 verschiedenen Führerscheinmodelle mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlicher Gültigkeitsdauer als eines der letzten Hindernisse für die Freizügigkeit der EU-Bürger.
Der Vorschlag beinhaltet die Einführung des Plastikkartenführerscheins, der auch einen Mikrochip enthalten kann, aber nicht muss. Weiterhin sollen Führerscheine in Hinkunft nur begrenzt gültig sein. Die Inhaber sollen zwar ihre bereits erworbenen Rechte behalten; um die Betrugsmöglichkeiten zu verringern, soll jedoch eine Aktualisierung des Fotos erfolgen. Während der Gültigkeitsdauer soll der Führerschein zukünftig in allen Mitgliedsstaaten ohne Einschränkungen anerkannt werden.
Unterbunden werden soll auch der sog. "Führerscheintourismus", indem das Konzept "ein Inhaber - ein Führerschein" gestärkt werden soll. Damit soll verhindert werden, dass bei Entzug der Fahrerlaubnis ein neuer Führerschein in einem anderen Mitgliedsland beantragt werden kann.
Bei Interesse finden Sie ausführliche Informationen sowie eine Liste mit häufig gestellten Fragen im Internet unter der Adresse europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=