25.10.2003 EU

EU-Kommission fordert verbesserte Durchsetzung der Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit


Die Europäische Kommission hat am 22. Oktober 2003 ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Straßenverkehrssicherheit durch eine bessere Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften vorgelegt.

Das Paket umfasst einen Vorschlag zur Aktualisierung und Verbesserung bestehender gemeinsamer Regeln für einheitliche Kontrollverfahren im gewerblichen Kraftverkehr sowie eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung zur Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen für den Straßenverkehr.

Die Erfahrung mit bewährten Verfahren zeigt, dass die Zahl der Todesopfer sowie jene der Verletzten auf den Straßen Europas jährlich um 14.000 bzw. 680.000 verringert werden könnten, wenn die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften strenger überwacht und durchgesetzt würde. Die sachgemäße Durchsetzung der Verkehrsvorschriften durch die Kombination von Kontrollen und Sanktionen für Verstöße ist das zentrale Instrument für die Verhinderung und Verringerung von Verkehrsunfällen, insbesondere, wenn die Durchsetzungsmaßnahmen durch entsprechende Kampagnen begleitet werden.

Die EU-Kommission hat daher zwei Dokumente zur Verbesserung der Durchsetzung der Vorschriften vorgelegt, nämlich

.) einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Gewährleistung fairen Wettbewerbs und verbesserter Straßenverkehrssicherheit sowie zum Schutz der Arbeitszeiten gewerblicher Kraftfahrer, sowie

.) eine Empfehlung zur Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr. (th)

5) EU-Kommission begrüßt politische Einigung im Rat für Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und Wellen

Die Europäische Kommission hat am 20. Oktober 2003 der italienischen Präsidentschaft zur politischen Einigung auf der Ratssitzung über Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und Wellen gratuliert.

Gemäß der Richtlinie müssen die Arbeitgeber die Gefährdung ihrer Arbeitnehmer durch elektromagnetische Felder, wie etwa durch Stromerzeugung, Rundfunk- und Fernsehantennen, Mobilfunkantennen, Radaranlagen oder große Schmelzöfen in der Metallindustrie, bewerten. In der Richtlinie sind Problembereiche festgelegt, die in dieser Risikobewertung erfasst werden sollen, z. B. bestimmte direkte und indirekte Wirkungen wie Interferenz mit medizinischen Geräten (bspw. Herzschrittmachern) oder Entzündung entflammbarer Gegenstände.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh= im Internet.