23.11.2003 EU

EU-Kommission: Vorschlag für eine Änderung der EU-Vorschriften für Materialien mit Lebensmittelkontakt


Die Europäische Kommission hat am 17. November 2003 einen Vorschlag für eine Verordnung über Materialien vorgelegt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Vorgeschlagen wird u. a. eine zeitgemäßere Regelung des Grundsatzes, dass Verpackungen keine Bestandteile freisetzen dürfen, die auf das verpackte Nahrungsmittel übergehen können. Die Verordnung soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass "aktive" und "intelligente" Verpackungsmaterialien künftig in der Europäischen Union verwendet werden dürfen, etwa Verpackungen, welche die Haltbarkeit eines Lebensmittel verlängern oder dessen Zustand permanent überwachen und Aufschluss über seine Frische geben. Auch eine Produktkennzeichnung zwecks Information der Kunden ist vorgesehen.

Weiter legt die vorgeschlagene Verordnung Anforderungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit fest, damit die Herkunft der verwendeten Stoffe in jeder beliebigen Herstellungs- und Vertriebsphase festgestellt werden können soll. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem Rat zur Befassung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vorgelegt.

Materialien mit Lebensmittelkontakt sind Erzeugnisse jeder Art, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Dazu zählen etwa Verpackungen wie Kunststofffolien oder Glasbehältnisse, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Kaffeemaschinen oder Suppenlöffel, des weiteren Klebstoffe und Druckfarben.

Im Zuge der neueren technologischen Entwicklungen hat die Lebensmittelindustrie neue "aktive" Verpackungssysteme entwickelt, die verpackte Nahrungsmittel vor Qualitätseinbußen schützen und ihre Haltbarkeit verlängern.

Aktive Verpackungen wirken dahingehend auf Lebensmittel ein, dass sie Bestandteile enthalten, die dem Lebensmittel bestimmte Stoffe entziehen, z. B. den Sauerstoffgehalt senken, oder Aroma- oder Konservierungsstoffe an das Lebensmittel abgeben. Mit "intelligenten" Verpackungsmaterialien lässt sich der Zustand verpackter Lebensmittel permanent überwachen, weil die Verpackungssysteme Aufschluss über die tatsächliche Frische des Nahrungsmittels geben.

Derzeit sind Verpackungsmaterialien der genannten Art in der EU nicht zulässig, weil nach den bisherigen Rechtsvorschriften Materialien mit Lebensmittelkontakt keine chemische Reaktion auslösen dürfen, die eine Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels oder seines Geschmacks oder Geruchs, seiner Präsentation oder seiner Beschaffenheit herbeiführen könnte. Unter dieses Verbot fallen selbst solche Veränderungen, die sich positiv auf das Lebensmittel auswirken würden.

Das Prinzip der "Rückverfolgbarkeit" gehört mit zu den zentralen Anliegen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, die ein System zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung zwingend vorschreiben.