EU-Kommission schlägt Verlängerung der Regelung über ermäßigte Steuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen um zwei Jahre vor
Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2003 beschlossen, einen Vorschlag vorzulegen, der es neun Mitgliedstaaten erlaubt, auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen wie die Reparatur von Privatwohnungen, die Fensterreinigung, Friseurdienste sowie kleine Reparaturen zwei weitere Jahre - also bis 31. 12. 2005 - einen ermäßigten MwSt-Satz anzuwenden.
Die Richtlinie 1999/85/EG gestattet denjenigen Mitgliedstaaten, die sich seinerzeit für die Anwendung dieser Regelung entschieden haben, vom 1. Jänner 2000 bis zum 31. Dezember 2002 (später verlängert bis 31. Dezember 2003) auf derartige Dienstleistungen versuchsweise einen ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz anzuwenden, um festzustellen, wie sich eine solche Ermäßigung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft auswirkt.
Auf Verlangen des EU-Ministerrats und des Europäischen Parlaments hat die EU-Kommission nun beschlossen, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre vorzuschlagen, weil der von der Kommission im Juli 2003 unterbreitete Vorschlag zur Straffung und Vereinfachung der Regeln über die ermäßigten Sätze von den Mitgliedstaaten bisher nicht angenommen worden ist. Der entsprechende Vorschlag soll in Kürze vorgelegt werden.
Die Kategorien von Dienstleistungen, auf welche die Mitgliedstaaten ermäßigte Sätze anwenden dürfen, sind:
.) Reparatur von Fahrrädern, Schuhen und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (einschließlich Ausbesserung und Änderung),
.) Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistung ausmachen,
.) Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten,
.) häusliche Pflegedienste (etwa Haushaltshilfe und Betreuung von Kindern sowie älteren, kranken oder behinderten Personen), sowie
.) Friseurdienste.
Den Mitgliedstaaten war es möglich gewesen, zu beantragen, auf zwei (unter besonderen Umständen auch auf drei) der fünf Kategorien einen ermäßigten Satz anzuwenden. Neun Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich) hatten die Entscheidung getroffen, an der versuchsweisen Anwendung ermäßigter Sätze teilzunehmen, und Anträge für bestimmte Kategorien eingereicht, die Gegenstand der Entscheidung 2000/185/EG des Rates vom 28. Februar 2000 gewesen waren.
Nähere Angaben zur Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen finden Sie bei Interesse unter der Adresse europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/labour_intensive/labour_intensive_de.htm im Internet.