20.12.2003 EU

EU-Kommission nimmt neue Leitlinien für die Bewertung von Fusionen zwischen konkurrierenden Unternehmen an


Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember 2003 neue Leitlinien für die Bewertung von Fusionen zwischen konkurrierenden Unternehmen angenommen. Demnach sollen künftig alle Fusionen, die eine deutliche Beeinträchtigung auf den Wettbewerb haben, nicht genehmigt werden, insbesondere wenn sie eine dominante Marktstellung schaffen bzw. stärken und zu höheren Preisen, schlechterer Produktqualität und einer geringeren Warenauswahl für den Verbraucher führen.

Die Leitlinien beschreiben ausführlich, unter welchen Umständen die EU-Kommission Wettbewerbsschädigungen befürchtet und in welchen Fällen sie künftig intervenieren will. Diese neuen Leitlinien sind Teil einer unfassenden Reform der Fusionskontrolle und ergänzen Änderungen der Fusionsregelung, die zuvor vom Ministerrat beschlossen wurden.

Die neuen Regelungen sollen beim nächsten Treffen des Ministerrats abgesegnet werden und ab dem 1. Mai 2004 verbindlich gelten.

Nähere Informationen finden Sie bei Interesse unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh= im Internet.