20.12.2003 EU

EU-Kommission stellt neuen "Fahrplan" für kurz- und mittelfristige EU-Politik im audiovisuellen Bereich vor


Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2003 ein neues Strategiepapier für die Regulierung im audiovisuellen Sektor angenommen. Dieses ist die Konsequenz einer breit angelegten öffentlichen Konsultation zur Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) sowie einer umfassenden Debatte mit den Mitgliedstaaten, in der die Bereiche ermittelt wurden, wo weitere Maßnahmen für notwendig erachtet werden. Als Ergebnis des Konsultationsprozesses wird in der Mitteilung über die Zukunft der europäischen Regulierungspolitik im audiovisuellen Bereich ein zweistufiger Ansatz vorgeschlagen:

Zu den Vorschriften über Fernsehwerbung und Jugendschutz werden im ersten Quartal 2004 neue Initiativen ausgearbeitet. Andere Fragen, für die tiefgreifendere Überlegungen notwendig sind, werden im Jahr 2004 in Sachverständigengruppen und unabhängigen Studien behandelt - in Vorbereitung eines etwaigen Rechtsvorschlags zur Aktualisierung der Richtlinie, der 2005 vorgelegt werden könnte.

Kurzfristig soll mehr Rechtssicherheit durch eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Vorschriften der Fernsehrichtlinie für Werbung geschaffen werden. Diese Mitteilung soll insbesondere klären, inwieweit die geltende Richtlinie auf neue Werbetechniken (Stichwort "Split Screen") Anwendung findet. Ferner wird eine Aktualisierung der Empfehlung über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde angekündigt.

Diese könnte Aspekte wie Medienkompetenz, das Recht auf Gegendarstellung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung oder Aufstachelung zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Nationalität in allen Online-Medien abdecken.

Mittelfristig wird eine Reihe von Fragen tiefgreifendere Überlegungen und Diskussionen erfordern, was eine Änderung der Fernsehrichtlinie zu einem späteren Zeitpunkt nach sich ziehen könnte. Dies betrifft Fragen wie etwa die Regulierung audiovisueller Inhalte, die Regulierungstiefe im Werbebereich sowie das Recht auf Information.

Ferner hat die EU-Kommission Studien in Auftrag gegeben, die sich mit der Auswirkung von Regulierungsmaßnahmen auf die Fernsehwerbemärkte sowie mit der Auswirkung von Maßnahmen zur Förderung der Verbreitung und Herstellung von Fernsehprogrammen befassen. Außerdem wird die Kommission eine Studie über Koregulierungsmaßnahmen im Mediensektor in Auftrag geben.