EU-Kommission verabschiedet Richtlinie zur Einführung des "Verschmutzer-zahlt-Prinzips"
Verursacher von Umweltverschmutzung sollen künftig für die von ihnen verschuldeten Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Wie eine neue Richtlinie betreffend die Haftung für Umweltverschmutzung vorsieht, soll in der Europäischen Union in Hinkunft das sog. "Verschmutzer-zahlt-Prinzip" gelten. So soll garantiert werden, dass künftige Umweltschäden erst gar nicht zustande kommen, zumindest aber beseitigt werden. Die Richtlinie bezieht sich auf die Tier- und Pflanzenwelt, deren natürliche Lebensräume, Gewässer sowie kontaminiertes Land. Dabei bilden bereits existierende Richtlinien zum Schutz der Umwelt die rechtliche Grundlage.
Seit den späten 1980er-Jahren bereits wird an dieser Richtlinie gearbeitet. Nun ist die Europäische Kommission am 20. Februar 2004 mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zu einer Einigung gekommen: Gemäß der neuen Richtlinie sind Betreiber riskanter Wirtschaftsaktivitäten potenziell haftbar für Umweltschäden. Besonders Emittenten von Schwermetallen, Chemieunternehmen und Betreiber von Mülldeponien sowie -verbrennungsanlagen gehören zu dieser Kategorie.
Aber auch andere Unternehmen, denen Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sollen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden bei der Umsetzung der Richtlinie ebenfalls einbezogen. Es wird ihre Aufgabe sein, die Finanzierung und Beteiligung der Unternehmen an den Maßnahmen sicher zu stellen.
Innerhalb der kommenden sechs Monate müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat die Richtlinie formell annehmen. Danach sollen die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit haben, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht zu transformieren.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=