EU-Kommission schlägt "EG-Grenzüberschreitungskodex" vor
Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2004 einen Vorschlag für einen "Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen" vorgeschlagen. Das Regelwerk ist eine der Maßnahmen, die, wie in der Mitteilung über den Grenzschutz an den EU-Außengrenzen von 2002 dargelegt, kurzfristig erforderlich sein sollen.
Ziel ist es, die Rechtsvorschriften über die Personenkontrollen an den Grenzen zu klären, neu zu gliedern, zu konsolidieren und weiter zu entwickeln. Die bislang im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit auf Regierungsebene entwickelten Bestimmungen, die seit Mai 1999 Bestandteil der Verträge sind, sollen in eine "gemeinschaftsgerechtere" Form gegossen werden.
Der vorgeschlagene Kodex umfasst einen Teil namens "Außengrenzen" und einen Teil mit der Bezeichnung "Binnengrenzen": Im Teil "Außengrenzen" sollen die Personenkontrollen an den Außengrenzen geregelt werden, d. h. die Bedingungen für die Grenzüberschreitung und die Einreise in die Mitgliedstaaten, weiters die Grundsätze der Kontrolle und der Überwachung der Grenze zwischen den zugelassenen Grenzübergangsstellen und die Voraussetzungen für die Einreiseverweigerung, sowie schließlich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Modalitäten der Kontrollen. Außerdem sind besondere Regeln für die einzelnen Grenzarten (Land-, Luft- oder Seegrenzen) sowie für bestimmte Personengruppen (Seeleute, Piloten, Diplomaten usw.) vorgesehen.
In den Teil "Binnengrenzen" wurden die einschlägigen Bestimmungen des Schengener Übereinkommens übernommen und an den institutionellen Rahmen der Gemeinschaft angepasst. Dazu gehören auch die Bestimmungen über die vorläufige Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen im Falle von Gefahr für die öffentliche Ordnung, Gesundheit und Sicherheit eines Mitgliedstaates. Zu diesem Zweck soll ein neues Verfahren eingeführt werden, damit die Mitgliedstaaten bei schwerwiegender grenzübergreifender Bedrohung, insbesondere im Falle einer terroristischen Bedrohung, gleichzeitig und gemeinsam wieder Kontrollen an allen oder einzelnen Binnengrenzen einführen können.