EU-Kommission drängt auf Freigabe von Frequenzen für die Drahtlostechnologien der Zukunft
Nach der Einschätzung der Europäischen Kommission in ihrem ersten Jahresbericht über die EU-Frequenzpolitik vom 22. Juli 2004 ist die Initiative der EU zur Freigabe von Teilen des Funkfrequenzspektrums für innovative Drahtlostechnologien erfolgreich angelaufen und hängt nun von der nachdrücklichen Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Industrie ab.
In dem Bericht geht es um die nach dem neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation (insbesondere der Frequenzentscheidung) getroffenen Maßnahmen für eine effizientere Frequenzzuweisung im Interesse der Ausdehnung des Binnenmarktes für neue innovative Funktechnologien. Diese Technologien sind eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erbringung neuer öffentlicher Dienste.
Die schnelle Zunahme der Anwendung drahtloser Technologien macht deutlich, dass in Europa schnell zusätzliche Frequenzen zur Verfügung gestellt werden müssen. Hinter den Bemühungen um ein gemeinsames EU-weites Konzept steht die Gefahr einseitiger Reformen der Frequenzverwaltung, durch die der EU-Markt fragmentiert würde.
Dieser Jahresbericht an den Rat und das Europäische Parlament betrifft die Durchführung der Frequenzentscheidung seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2002. Die Frequenzentscheidung dient der Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes für Funkausrüstungen und -dienste u. a. durch eine effiziente Frequenznutzung, die Ausarbeitung einer Frequenzpolitik zur Steigerung der Produktivität dank technologischer Innovation, den Abbau von Schranken für den Frequenzzugang und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Funkausrüstungshersteller und Dienstleister in der EU.
Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission eine "Gruppe für Frequenzpolitik" (RSPG) eingesetzt, die sie in wichtigen Fragen im Bereich der Frequenzzuteilung und -zuweisung sowie der Genehmigungsbedingungen berät. Gemeinsam mit dem "Funkfrequenzausschuss" (RSC), in dem die Fachleute aus den Mitgliedstaaten sitzen, erarbeitet die Kommission konkrete harmonisierte Frequenzlösungen für verschiedene Bereiche. Die erste dieser technischen Umsetzungsmaßnahmen betrifft die EU-weite Vereinheitlichung der Frequenznutzung im 79-GHz-Band für das Kraftfahrzeug-Kurzstreckenradar, die in Form einer Entscheidung der Kommission am 8. Juli 2004 erlassen worden ist.
Die Schaffung eines Binnenmarktes für drahtlose Geräte und Ausrüstungen erfordert laut Auffassung der Europäischen Kommission ein ständiges enges Zusammenwirken bei der Anwendung der unterschiedlichen Rechtsinstrumente, vor allem der Frequenzentscheidung und der Funkanlagen- und Telekommunikationsendeinrichtungs-Richtlinie, um die Vorschriften für Markteinführung und Betrieb von Funkausrüstungen weiter zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Frequenzpolitik auch weiterhin zu unterstützen und begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der "Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation" (CEPT) sowie mit der Normenorganisation "ETSI".