08.08.2004 EU

EU-Kommission will Umsetzung des interaktiven Digitalfernsehens fördern


Die Europäische Kommission vertritt in einer Mitteilung vom 2. August 2004 die Meinung, dass die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Grundlage die interoperablen Normen für das interaktive Digitalfernsehen fördern sollen - einschließlich der sog. "MHP"-Norm (multimediale Heimplattform).

Zur Umsetzung des digitalen Fernsehens schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen unter Verwendung von MHP vor: So soll eine Gruppe aus den Mitgliedstaaten zur Implementierung der MHP eingerichtet werden. Weiterhin bestätigt die EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten den Verbrauchern Beihilfen zum Kauf interaktiver Fernsehempfänger anbieten können, sofern diese mit den Regeln über staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Außerdem will sie den Zugang zu herstellereigenen Technologien des interaktiven Fernsehens beobachten.

Es liegen noch keine zwingenden Argumente für das Vorschreiben technischer Normen vor, weil MHP die einzig anerkannte Norm für diesen Bereich ist, die für die Produkte verschiedener Hersteller des zum Empfang erforderlichen Softwaremoduls "Anwendungsprogrammschnittstelle" (AP) kompatibel ist.

Der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissar Rehn erklärte, dass sich der Digitalfernsehmarkt vorläufig ungehindert weiterentwickeln sollte, weil das digitale Fernsehen in den meisten Mitgliedsstaaten noch nicht im großen Maßstab eingeführt worden ist.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission bezieht sich auf Art. 18 der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Nähere Informationen finden Sie bei Interesse unter der Adresse europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do im Internet.