11.09.2004 EU

EU-Kommission schlägt Rechtsgrundlagen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle vor


Die Europäische Kommission hat am 8. September 2004 eine überarbeitete Fassung von zwei Rechtstexten vorgeschlagen, mit welchen neues Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle geschaffen werden soll. In dieser neuen Fassung berücksichtigt die EU-Kommission die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates, ohne - wie es heißt - dabei das ursprüngliche Ziel aus den Augen zu verlieren.

Durch die Vorlage einer überarbeiteten Fassung ihrer beiden Richtlinienvorschlage vom 30. Jänner 2003 (KOM 2003/32 - Richtlinienvorschläge des Rates zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle) hat die Kommission ihren Willen bekräftigt, in der erweiterten Europäischen Union verbindliche Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle einzuführen. Die beiden Richtlinienvorschlage wurden in der Folge vom Europäischen Parlament geändert und waren Gegenstand von Änderungsanträgen des Rates.

Hinsichtlich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen beabsichtigt die Europäische Kommission, an der Vergemeinschaftung bestehender Regeln und Grundsätze sowie an der Schaffung eines gemeinsamen Bewertungssystems für die nukleare Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten festzuhalten. Hinsichtlich der Entsorgung radioaktiver Abfälle möchte die EU-Kommission weiterhin jeden Mitgliedstaat verpflichten, ein auf Fristen basierendes Programm zur endgültigen Entsorgung der Abfälle auszuarbeiten sowie Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu intensivieren.

Die Kommission weist auf die Bedeutung hin, die sie dem Fortschritt in Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle beimisst. Dies hatte sie in ihrem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" bereits bekräftigt. Derzeit werden 32% der in der erweiterten EU produzierten Elektrizität durch Kernenergie erzeugt.

Ein Tätigwerden der Gemeinschaft wird für unabdingbar gehalten, um ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten, sehen doch die internationalen Übereinkommen bezüglich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie hinsichtlich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle kein Verfahren vor, mit dem die Einhaltung der sich aus diesen Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen überprüft werden kann. Sie verfügen demnach nicht über die gleiche Wirksamkeit wie gemeinschaftliche Maßnahmen.

Mit diesen überarbeiteten Vorschlägen will die Kommission der Öffentlichkeit ihre Entschlossenheit zeigen, für die Europäische Union im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle eine glaubwürdige politische Linie festzulegen, indem den Mitgliedstaaten auferlegt wird, rechtlich verbindliche Instrumente einzuführen.