09.10.2004 EU

EU-Kommission fordert Stärkung der Position unabhängiger Direktoren in börsennotierten Unternehmen


Mit dieser Empfehlung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten förmlich dazu auf, die Präsenz und Stellung unabhängiger nichtgeschäftsführender Direktoren im Verwaltungs- bzw Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen zu stärken. Eine unabhängige Überprüfung von Entscheidungen der Geschäftsleitung dient dem Schutz der Aktionäre, Beschäftigten und Öffentlichkeit gegen potenzielle Interessenkonflikte. In börsennotierten Unternehmen gibt es Gruppen, die zuweilen unterschiedliche Interessen haben - Management, Großaktionäre, Minderheitsaktionäre. Hier sollen unabhängige, nichtgeschäftsführende Direktoren als "Schiedsrichter" fungieren und potenzielle Interessenkonflikte im Keim ersticken können. So können diese Direktoren etwa eine Rolle spielen in Unternehmen im Streubesitz, wo Geschäftsführer gegenüber schwachen Aktionären rechenschaftspflichtig gemacht werden müssen, aber auch in Unternehmen mit Mehrheitsaktionären, zum Schutz von Minderheitsaktionären.

Die Hauptgrundsätze sind:

.) Angemessene Mischung geschäftsführender und nichtgeschäftsführender Direktoren / Aufsichtsratmitglieder in den Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsgremien, um Entscheidungsfindungen durch Einzelpersonen oder kleinen Gruppen zu verhindern.

.) Ausreichende Anzahl nichtgeschäftsführender Direktoren oder Aufsichtsratmitglieder im Verwaltungs- / Aufsichtsrat, damit diesen eine wirksame Rolle bei der Bestimmung und Lösung potenzieller Interessenkonflikte zukommt.

.) Unabhängigkeit des Direktors ist dann gegeben, wenn er frei von jeder geschäftlichen, familiären oder anderweitigen Beziehung zu dem Unternehmen, Mehrheitsaktionären oder Geschäftsführung ist.

.) Der Verwaltungs- / Aufsichtsrat sollte sich aus Mitgliedern zusammensetzen, die zusammen über die für die ordnungsgemäße Ausübung ihrer Aufgaben erforderliche Diversität von Kenntnissen, Urteilsvermögen und Erfahrung verfügen.

.) Sicherstellung, dass alle Direktoren ihren Aufgaben die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit widmen. Zu diesem Zweck sollten -bei Ernennung eines Direktors- seine anderen erheblichen beruflichen Verpflichtungen offen gelegt werden.

Weitere Informationen, sowie den vollständigen Text der Empfehlung finden Sie unterhttp://www.europa.eu.int/comm/internal_market/company/independence/index_de.htm