16.10.2004 EU

EU-Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern


Die Verordnung, durch die eine EU-weite Vernetzung der einzelstaatlichen Durchsetzungsbehörden ermöglicht wird, wurde nun vom Ministerrat genehmigt. Künftig werden koordinierte Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftemacher durchgeführt werden können, da sich die Durchsetzungsbehörden entspr der Verordnung direkt an die jeweiligen Behörden in den anderen Mitgliedstaaten wenden und zu geeigneten Maßnahmen veranlassen können. Den nationalen Behörden soll es ermöglicht werden, mit ihren Partnerbehörden in den anderen Mitgliedstaaten genauso unkompliziert und nahtlos zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, wie sie es mit Behörden im eigenen Land tun. Dieses EU-weite Netz wird ab 2006 tätig werden.

Unseriöse Anbieter ausfindig zu machen, ist schon innerhalb eines Staates schwierig, weichen diese jedoch in einen anderen Staat aus, wird dies überhaupt nahezu unmöglich. Die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden soll nun ermöglichen, dass derartige Anbieter gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Im Fokus dieser Verordnung sind dabei Geschäfte wie etwa das Einschleusen von Dialer-Programmen; betrügerische Preisauschreiben; Postwurfsendungen, in denen die Verbraucher zur Abholung nicht bestellter Waren aufgefordert werden; Wahrsager, die ihre Kunden irreführen oder bedrohen; etc.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: europa.eu.int/comm/consumers/prot_rules/admin_coop/index_de.htm