Rechnungslegungsstandard IAS 39 beschlossen
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung beschlossen, mit der der Internationale Rechnungslegungsstandard IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung” unter Ausklammerung bestimmter Vorschriften über die Anwendung der uneingeschränkten "Fair Value”-Option und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ("Hedge Accounting”) übernommen wird. Die Kommission hat außerdem eine politische Erklärung abgegeben, wonach sie davon ausgeht, dass der International Accounting Standards Board (IASB) die nötigen Änderungen an der derzeitigen uneingeschränkten "Fair Value”-Option bis Dezember 2004 und die Änderungen an den "Hedge Accounting”-Vorschriften bis September 2005 vornehmen wird. Mit Ausnahme der ausgeklammerten Vorschriften wird der IAS 39 ab 1. Januar 2005 für alle börsennotierten Unternehmen in der EU verbindlich sein.Die Kommission hat den aktuellen Wortlaut des IAS 39 zu etwa 95 % übernommen. Sie hat bestimmte Vorschriften ausgeklammert, bei denen sie Änderungsbedarf sieht. Es handelt sich dabei um folgende beiden Vorschriften:.) Die uneingeschränkte "Fair Value”-Option: Allerdings hat der IASB in dieser wichtigen Frage noch keine endgültige Position bezogen. Außerdem ist die uneingeschränkte Bewertung sämtlicher Verbindlichkeiten mit dem Fair Value nach Artikel 42a der Vierten Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Richtlinie 78/660/EWG) nicht zulässig; so dürfen Unternehmen insbesondere eigene Schulden nicht mit dem Fair Value abbilden. Die uneingeschränkte "Fair Value”-Option kann somit von Gesellschaften nicht in Anspruch genommen werden. Die Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung der ausgeklammerten "Fair Value”-Vorschriften auch nicht verbindlich vorschreiben. .) Bestimmte "Hedge Accounting”-Vorschriften: Der IAS 39 hätte in seiner aktuellen Form die Banken zu unverhältnismäßigen und aufwändigen Änderungen sowohl ihres Aktiv-/Passiv-Managements als auch ihrer Rechnungslegungssysteme gezwungen und zu übermäßiger Volatilität geführt. Da dieser Punkt in den heutigen EU-Rechtsvorschriften jedoch nicht geregelt ist, dürfen die einzelnen Unternehmen die ausgeklammerten "Hedge Accounting”-Vorschriften anwenden. Die Mitgliedstaaten können sie auf einzelstaatlicher Ebene auch verbindlich vorschreiben.