06.12.2004 EU

Forderung nach Beschränkung der Software-Patente


Der Bundestag in Deutschland, die Abgeordneten in Österreich, aber auch Niederlande und Polen sprechen sich für eine "mildere" Richtlinie zum Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen aus (Näheres unter JGm 21/2004, 1265) und fordern dazu auf, die Richtlinie in der Version des Ministerrates nicht zu unterstützen. Es wird va befürchtet, dass durch eine Patentierbarkeit von Software-Codes die Interessen kleiner und mittlerer IT-Unternehmen nachhältig geschädigt werden könnten. Der größte Dorn im Auge ist den Abgeordneten dabei die fehlende Definition des Begriffes "technischer Beitrag", der die Grundlage für die Patentierbarkeit einer computerimplementierten Erfindung darstellt. Nur mit einer klaren Definition könne sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Erfindungen, deren technischer Beitrag allein in der Datenverarbeitung liegt, nicht patentiert werden können, so die Abgeordneten.