01.01.2005 EU
Fluglärm-Richtlinie nicht umgesetzt
5 Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Luxemburg, Italien und Finnland) werden von der Kommission vor dem Gerichtshof verklagt, weil sie keine Maßnahmen zur Umsetzung der RL zum Fluglärm aus dem Jahr 2002 umgesetzt haben.Der Zweck dieser RL (RL 2002/30/EG) ist die Außerdienststellung der lautesten Flugzeuge auf EU-Flughäfen und erfordert die Anwendung bestimmter Verfahren vor der Einführung von Lärmbeschränkungen auf besonders betroffenen EU-Flughäfen.