Besserer Schutz bei Übertragung von Daten in Nicht-EU-Länder
Die Kommission hat einen neuen Standardvertrag zum besseren Schutz von Daten bei der Übertragung in Nicht-EU-Länder genehmigt. Standardvertragsklauseln sind ein Instrument mit dem Unternehmen und Organisationen auf unkomplizierte Weise ihren Verpflichtungen aus der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 nachkommen können, wonach sie personenbezogene Daten, die in Nicht-EU-Länder übermittelt werden "angemessen schützen" müssen.
Nach Auffassung der Wirtschaft sind einige der neuen Vertragsklauseln unternehmensfreundlicher, beispielsweise die Klauseln über die Beilegung von Streitigkeiten, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Prüfungspflichten. Dennoch bieten sie ein Datenschutzniveau, das dem Schutzniveau der Vertragsklauseln aus dem Jahr 2001 vergleichbar ist. Außerdem erhalten die Datenschutzbehörden mehr Eingriffs- und Sanktionsbefugnisse, wo dies zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist. Die Anwendung dieses neuen Standardvertrags wird 2008 überprüft.
Für die Datenübermittlung in die Schweiz, nach Kanada, nach Argentinien sowie in das britische Kronland Guernsey und Isle of Man sind diese Vertragsklauseln nicht erforderlich, da die dort geltenden Datenschutzbestimmungen bereits "angemessen" sind. Auch für die Datenübermittlung an US-Unternehmen, die sich auf die Grundsätze der vom US-Handelsministerium getroffenen ‚Safe-harbor’-Regelung verpflichtet haben, sind keine Vertragsklauseln erforderlich.
Näheres finden Sie unter:http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/modelcontracts_de.htm