25.03.2005 EU

Strafrechtliche Urteile in allen Mitgliedstaaten berücksichtigen


Die Kommission hat einen Vorschlag angenommen, wonach Verurteilungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch in neuen Strafverfahren berücksichtigt werden. Demnach soll der elektronische Datenaustausch über strafrechtliche Verurteilungen eingerichtet werden und diese Daten bei neuen Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Berücksichtigung finden. In dem Vorschlag wird festgelegt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Verurteilung in einem neuen Strafverfahren, welches wegen einer anderen Straftat eingeleitet wird, berücksichtigt werden kann. Zusätzlich werden zwingende u nicht zwingende Gründe aufgeführt, Verurteilungen aus anderen Mitgliedstaaten nicht zu berücksichtigen.