24.09.2005 EU

Entwurf einer Richtlinie über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter


Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter enthält Vorratsspeicherfristen für Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten bzw. Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes von einem Jahr für Verkehrsdaten von Gesprächen im Fest- und Mobilfunknetz bzw von sechs Monaten für Verkehrsdaten, die sich auf die Nutzung des Internet beziehen. Die Richtlinie gilt nicht für den Inhalt der Nachrichtenübermittlung. Sie sieht zudem vor, dass Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes die Zusatzkosten, die ihnen in Erfüllung der ihnen aus der Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nachweislich entstanden sind, erstattet werden. Die Verarbeitung der Daten soll dabei der uneingeschränkten Aufsicht durch die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten unterliegen.