22.10.2005 EU
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Kommission wird Österreich, Schweden und Finnland vor dem EuGH verklagen, da einige Bestimmungen ihrer bilateralen Investitionsabkommen mit Drittstaaten, die sie vor ihrem Beitritt zur EU geschlossen haben, nicht gemeinschaftsrechtskonform sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass Bestimmungen über den freien Mitteltransfer in diesen Investitionsabkommen der Anwendung der Ratsmaßnahmen über den Kapitalverkehr gem Art 57 Abs 2, Art 59 und Art 60 EG-Vertrag zuwiderlaufen.