17.03.2006 EU

Europäisches Mahnverfahren


Der europäische Rat der Justizminister hat die Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen. Künftig soll das Europäische Mahnverfahren allen Privaten und Unternehmen in der EU die Möglichkeit geben, grenzüberschreitende Geldforderungen innerhalb der Union zügig durchzusetzen. Insbesondere Zahlungsansprüche, die aus grenzüberschreitenden Geschäften entstehen, müssen einfach, schnell, effektiv und kostengünstig durchsetzbar werden. Das Verfahren wird nur für grenzüberschreitende Forderungen verpflichtend und schafft erstmals einen europäischen Titel. Damit wird ein Anerkennungsverfahren inländischer Titel bei einer Vollstreckung innerhalb der EU überflüssig. Der Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls wird mit Hilfe eines Formulars beantragt, in dem die für den Erlass des Titels notwendigen Angaben abgefragt werden. Dieses Formular wird maschinell lesbar sein und bei der zuständigen Stelle EDV-gestützt bearbeitet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt. Hat dieser Bedenken gegen die Berechtigung des Anspruchs, kann er gegen den Zahlungsbefehl innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Das Verfahren geht dann in ein herkömmliches Verfahren über und wird vor Gericht verhandelt. Damit ist auch der Schuldner ausreichend geschützt. Falls er keinen Einspruch einlegt, wird der Zahlungsbefehl von der Stelle, die ihn erlassen hat, automatisch für vollstreckbar erklärt.

Die Verordnung wird nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden.