24.03.2006 EU

Vereinfachung des Informationsaustausches aus Strafregistern


Ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss wurde nun von der Kommission veröffentlicht, der den Informationsaustausch aus Strafregistern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen soll. Demnach soll ein Mitgliedstaat, der einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats verurteilt, verpflichtet werden, den Heimatstaat umgehend über die Verurteilung seines Staatsangehörigen zu informieren. Weiters sollen EU-weit geltende Standardformulare eingeführt werden, mit denen bei von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Zentralbehörden ein Antrag auf den Erhalt bestimmter Informationen aus Strafregistern gestellt werden kann.