24.06.2006 EU
Weitergabe von Passagierdaten für die USA
Nachdem der EuGH keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Passagierdaten an die USA sieht (Az C-317/04 und C-318/04 vom 30.05.2006), will die Kommission die Weitergabe dieser Daten auf eine rechlich solide Grundlage stellen. So soll der bestehende Vertrag gekündigt und durch ein rechtlich wasserdichtes Abkommen ersetzt werden. Anders als der vom EuGH bemängelte Vertrag, könnte das neue Abkommen auf der Grundlage von Artikel 38 (Titel VI) des Vertrags über die Europäische Union geschlossen werden. Titel VI ist für den Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens für Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung die korrekte Grundlage.