17.05.2007 EU
Strafen bei Beschäftigung von illegalen Zuwanderern
Die EU-Kommission ist entschlossen, das Problem der Beschäftigung von illegalen Zuwanderern in der EU anzugehen. Ein entsprechender Richtlinienvorschag sieht vor, dass gegen die betreffenden Arbeitgeber Sanktionen verhängt werden können.
Die Mitgliedstaaten sehen bereits Sanktionen vor, doch gibt es beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Schwere und der Durchsetzung dieser Sanktionen. Mit diesen Sanktionen konnte bislang nicht erreicht werden, dass die Arbeitgeber das Verbot, illegale Zuwanderer auszubeuten, respektieren. Daher muss dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten ähnlich vorgehen und ihre Maßnahmen auch tatsächlich durchsetzen.