16.08.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Strafrechtsänderungsgesetz 2008


Der Entwurf beinhaltet zwei Schwerpunkte:

Die im Rahmen der beiden Antikorruptionsgesetze sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes 1998 vorgenommene Aus- und Neugestaltung der Kriminalisierung von Bestechlichkeit und Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor soll fortgesetzt sowie die Effizienz der Strafverfolgung in diesem Kriminalitätsbereich durch Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft gestärkt werden. Insgesamt dient der Entwurf damit auch der (weiteren) Erfüllung internationaler Vorgaben bzw Verpflichtungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts.

Zum Anderen betrifft der Entwurf den Bereich des Computerstrafrechts. Die ständige Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien schafft auch die Möglichkeit, diese missbräuchlich einzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher auch der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme dienen, wobei aufgrund der bereits mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 134/2002) umgesetzten Cyber Crime Convention des Europarates (ETS Nr. 185), ein Anpassungsbedarf des nationalen Rechts nur in geringem Umfang besteht.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 10.09.2007