VwGH: Zur Funktionszulage nach § 30 GehG
Die in § 30 Abs 1 erster Satz GehG enthaltene Wortfolge "die gemäß § 137 BDG einer der nachstehenden Verwendungsgruppen zugeordnet ist" stellt bei verfassungskonformer Auslegung auf die objektiv richtige (bzw durch einen rechtskräftigen Bescheid festgestellte), nicht aber auf die - nicht bescheidförmig erfolgte - faktische Bewertung eines solchen Arbeitsplatzes ab
§ 30 GehG
GZ 2009/12/0194, 15.12.2010
VwGH: Für die Frage der Gebührlichkeit einer Funktionszulage nach § 30 Abs 1 GehG stellt die Einstufung eines Arbeitsplatzes eines Beamten eine Vorfrage dar.
Die in § 30 Abs 1 erster Satz GehG enthaltene Wortfolge "die gemäß § 137 BDG einer der nachstehenden Verwendungsgruppen zugeordnet ist" stellt bei verfassungskonformer Auslegung auf die objektiv richtige (bzw durch einen rechtskräftigen Bescheid festgestellte), nicht aber auf die - nicht bescheidförmig erfolgte - faktische Bewertung eines solchen Arbeitsplatzes ab.