01.06.2011 Gerichtsbarkeit

Vorrang von Prospekthaftungsansprüchen eines Aktionärs vor aktienrechtlichen Bestimmungen – Gleichstellung mit anderen Gläubigern

Prospekthaftungsansprüche eines Aktionärs haben Vorrang vor aktienrechtlichen Bestimmungen, zumal diese Prospekthaftungsansprüche nur Neuaktionäre im Zuge der Kapitalerhöhung haben.


Der OGH urteilte in seiner Grundsatzentscheidung zu den Prospekthaftungsansprüchen eines Aktionärs mehr

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