07.06.2011 Gerichtsbarkeit

Mit Nachbars Mauer ist auch der Halt dahin

Grenzstreit: Grundbesitzer verlangten von ihrer Nachbarin, eine leicht über die Grenze reichende Mauer zu entfernen. Dafür, dass ihr Grund nun an der Grenze abrutscht, können sie die Frau nicht verantwortlich machen.


Grundstücksgrenzen sind oft die Reibeflächen, an denen sich Konflikte zwischen Nachbarn entzünden  mehr

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