07.06.2011 Gerichtsbarkeit
Mit Nachbars Mauer ist auch der Halt dahin
Grenzstreit: Grundbesitzer verlangten von ihrer Nachbarin, eine leicht über die Grenze reichende Mauer zu entfernen. Dafür, dass ihr Grund nun an der Grenze abrutscht, können sie die Frau nicht verantwortlich machen.
Grundstücksgrenzen sind oft die Reibeflächen, an denen sich Konflikte zwischen Nachbarn entzünden mehr