09.06.2011 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Rückwirkender Abschluss von Betriebsvereinbarungen?

Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen


Schlagworte: Arbeitsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarung, rückwirkender Abschluss
Gesetze:

§§ 29 ff ArbVG

GZ 9 ObA 62/10y, 27.04.2011

 

OGH: Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen.