09.06.2011 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Rückwirkender Abschluss von Betriebsvereinbarungen?
Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen
Schlagworte: Arbeitsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarung, rückwirkender Abschluss
Gesetze:
§§ 29 ff ArbVG
GZ 9 ObA 62/10y, 27.04.2011
OGH: Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen.