16.06.2011 Wirtschaftsrecht

OGH: Verwechslungsgefahr iSd § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

Maßgebende Faktoren sind die Identität oder der Ähnlichkeitsgrad der miteinander in Konflikt stehenden Zeichen, die Identität oder der Ähnlichkeitsgrad der jeweils erfassten Waren oder Dienstleistungen und die Bekanntheit der Marke, in die angeblich eingegriffen wird


Schlagworte: Markenschutzrecht, Verwechslungsgefahr
Gesetze:

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG

GZ 17 Ob 21/10b, 12.04.2011

 

OGH: Ob Verwechslungsgefahr besteht, ist nach einem unionsweit einheitlichen Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Maßgebende Faktoren sind dabei die Identität oder der Ähnlichkeitsgrad der miteinander in Konflikt stehenden Zeichen, die Identität oder der Ähnlichkeitsgrad der jeweils erfassten Waren oder Dienstleistungen und die Bekanntheit der Marke, in die angeblich eingegriffen wird.