16.06.2011 Verfahrensrecht
OGH: Bindungswirkung eines Vorprozesses
Bloße Vorfragenbeurteilungen entfalten keine Bindungswirkung
Schlagworte: Bindungswirkung, Vorprozess, Rechtskraft
Gesetze:
§ 411 ZPO, § 236 ZPO
GZ 9 ObA 23/11i, 27.04.2011
OGH: Die ganz überwiegende jüngere oberstgerichtliche Rsp nimmt eine Bindungswirkung nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage an. Ist dagegen ein im Vorverfahren als Hauptfrage entschiedener Anspruch für den in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Parteien geltend gemachten Anspruch eine Vorfrage (ein bedingendes Rechtsverhältnis), so entfaltet die Vorentscheidung insoweit aufgrund ihrer materiellen Rechtskraft Bindungswirkung.