16.06.2011 Wirtschaftsrecht

VwGH: Vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – zur Einzelfallprüfung iSd § 359b GewO

Dem Nachbarn kommen bei der Einzelfallprüfung keine durchsetzbaren subjektiv-öffentlichen Rechte zu


Schlagworte: Gewerberecht, Bagatellanlage, vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, Einzelfallprüfung, Nachbarn, subjektiv-öffentliche Rechte
Gesetze:

§ 359b GewO, § 8 AVG

GZ 2010/04/0130, 25.01.2011

 

Die Bf bringen vor, die belangte Behörde hätte eine Einzelfallprüfung iSd § 359b GewO vornehmen müssen.

 

VwGH: Insoweit ist auf das hg Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2009/04/0283, zu verweisen, wonach auch im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren für in der Verordnung BGBl Nr 850/1994 bezeichnete Arten von Betriebsanlagen gem § 359b Abs 2 GewO der Behörde eine Einzelfallprüfung verpflichtend ist (dies im Wege einer verfassungskonformen Interpretation; der VwGH verwies im zitierten Erkenntnis auf das Erkenntnis des VfGH vom 11. März 2004, VfSlg 17.165). Wie der VwGH im zitierten Erkenntnis weiters ausgesprochen hat, kommen aber Nachbarn bei der Einzelfallprüfung keine durchsetzbaren subjektivöffentlichen Rechte zu, sodass die Bf mit der vorliegenden Argumentation keine Verletzung ihrer behaupteten subjektiv-öffentlichen Rechte dartun können.