21.06.2011 EU
EHEC: Schnelle Warnung, beschränkte Haftung
Selbst wenn die Gefährlichkeit bestimmter Produkte noch nicht restlos gesichert ist, können vorläufige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wer Warnungen nur weiterleitet, haftet in der Regel nicht.
Während die Zahl der Neuinfektionen mit dem gefährlichen EHEC-Erreger zurückgeht, setzen die juristischen Diskussionen erst ein: Wer haftet für Schäden, die durch unzutreffende Lebensmittelwarnungen ausgelöst werden?