21.06.2011 Gesetzgebung

Aus für Verkehrsstrafen in der Steuererklärung

Auch Diversionszahlungen und Zuschläge im Finanzstrafrecht werden nicht mehr abzugsfähig sein


In Zukunft sollen alle Straf- und Bußzahlungen steuerlich nicht abzugsfähig sein. Dies wird auch betrieblich veranlasste Strafen betreffen, die kein - oder nur geringes Verschulden - voraussetzen  mehr