22.06.2011 Zivilrecht

OGH: Legalzession gem § 1358 ABGB (hier: iZm Bankgarantie)

Der Anspruch nach § 1358 ABGB setzt voraus, dass eine formell eigene, materiell fremde Schuld bezahlt wurde


Schlagworte: Legalzession, fremde Schuld
Gesetze:

§ 1358 ABGB

GZ 2 Ob 157/10t, 05.05.2011

 

OGH: Der Anspruch nach § 1358 ABGB setzt voraus, dass eine formell eigene, materiell fremde Schuld bezahlt wurde. Da aber die Voraussetzungen für die Abrufung der Bankgarantie nicht vorlagen, war die Klägerin gegenüber der Zweitbeklagten (noch) nicht zur Leistung verpflichtet. § 1358 ABGB kommt daher als Anspruchsgrundlage gegenüber der Erstbeklagten nicht in Betracht.