22.06.2011 Zivilrecht

OGH: Amtshaftung bei unrichtiger, jedoch vertretbarer Rechtsauffassung?

Eine unrichtige, jedoch vertretbare Rechtsauffassung vermag keinen Amtshaftungsanspruch zu begründen


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige, jedoch vertretbare Rechtsauffassung
Gesetze:

§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB

GZ 1 Ob 68/11y, 28.04.2011

 

OGH: Eine unrichtige, jedoch vertretbare Rechtsauffassung vermag keinen Amtshaftungsanspruch zu begründen.

 

Gerade bei der Beurteilung einer Vereinbarung als sittenwidrig, besteht für die Gerichte ein gewisser Ermessensspielraum, sodass eine allenfalls unrichtige Bejahung der Sittenwidrigkeit nur dann Amtshaftungsansprüche auslösen könnte, wenn bei der Entscheidung im Anlassverfahren wesentliche Gesichtspunkte übersehen oder sonst ein krasser Beurteilungsfehler unterlaufen wäre.