28.06.2011 EU

Wenn die öffentliche Hand mit Immobilien handelt

Verkaufen Gemeinden Grundstücke unter Wert, kann darin ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht liegen. Wie ein aktueller Fall aus Schweden zeigt, ist bei Immobilientransaktionen der öffentlichen Hand Vorsicht geboten


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