02.07.2011 Gerichtsbarkeit

Einschreiben als Beweis der Zustellung?

Viele bedienen sich im Falle wichtiger Briefsendungen des so genannten „Einschreibens“. Nach jüngster Meinung des OGH ist dieses allerdings zum Beweis des Zugangs einer Briefsendung beim Empfänger im Zweifelsfall nicht ausreichend


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